Ausbildung - Einweisungen & Berechtigungen
Zur Erfüllung behördlicher Vorschriften, Aufrechterhaltung unserer Sicherheitsstandards und zur Werterhaltung unserer Flugzeuge werden hiermit Benützungs- bzw. Einweisungsregeln für Vereinsflugzeuge festgelegt.
Voraussetzung für die Benützung aller Flugzeuge ist ein gültiger Pilotenschein, ein gültiges JAR-Medical (od. ein alter gültiger PPL) und die aufrechte Mitgliedschaft in unserem Verein.
Einweisungen dürfen nur von einweisungsberechtigten Mitgliedern des Wiener Luftfahrerverbandes - Pilotenclub Wien durchgeführt werden. Eine entsprechende Liste liegt im Clubbüro auf.
» PDF Download: Regeln für Einweisungen und Berechtigungen
Drei-Monats Regel:
Durch die Einteilung unserer LFZ in Klassen ergibt sich sinngemäß für die 3 Monatsregel:
Wenn
ein Mitglied 3 Monate nicht auf einem Modell als PIC geflogen ist, muß
ein Überprüfungsflug mit einem Lehrer absolviert werden
Eine Überprüfung durch einen Einweisungsberechtigten ist separat erforderlich für die Klassen
Katana (DV20) und DA40
Cessna 172
Citabria